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Urteilsverkündung zum Überfall auf das Ferienheim

Beschreibung


12.11.1991 - Zittau


Für den Überfall auf ein Ferienheim mit strahlengeschädigten Kindern aus dem sowjetischen Tschernobyl hat das Jugendschöffengericht Zittau acht junge Neonazis zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten laut Urteilsbegründung mit Steinen auf das Heim geworfen, in dem Kinder aus der strahlenverseuchten Region in der Ukraine einen Ferienaufenthalt verbrachten. Dazu riefen sie Parolen wie „Ein Baum, ein Strick, ein Russengenick“, „Ab nach Auschwitz“ und „Sieg Heil“. Ein sowjetischer Betreuer war verletzt worden. Die Rechtsextremisten, die zur Tatzeit unter Alkohol standen, wollten mit dem Überfall ihren „Haß auf Ausländer“ deutlich machen, begründete Vorsitzender Richter Lothar Scholz. Zur Urteilsverkündung waren fast 100 Sympathisanten der Angeklagten erschienen. Nicht alle fanden im Gerichtssaal Platz. Einige der Neonazis machten vor dem Gerichtssaal den Hitlergruß und stimmten ausländerfeindliche Lieder an.


Quelle: https://taz.de/Haft-fuer-Neonazis/!1694599/ abgerufen am 25.12.2020

Datum
12.11.1991
Ort
Zittau