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Rechte Vorfälle bei „Schild-und-Schwert-Festival“ – Tag 2

Beschreibung

21.04.2018 - Ostritz

Wie schon am Tag zuvor registrierte die Polizei auch am zweiten Tag des Schild-und-Schwert-Festivals mehrere rechte Straftaten. Die Mehrzahl dieser bildete das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bis 17 Uhr wurden allein zehn derartige Fälle bekannt.

In den Mogrenstunden zeigten z.B. zwei Personen das in Deutschland nach § 86a des StGB verbotene gleichschenklige Keltenkreuz. Ein 31-Jähriger trug dieses als offen sichtbare Tätowierung, eine 49-Jährige zeigte das Symbol auf ihrem T-Shirt. Die Verwendung des gleichschenkligen Keltenkreuzes ist in Deutschland seit dem Verbot der "Volkssozialistischen Bewegung Deutschland" im Jahr 1982 strafbar.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung des Geländes am frühen Nachmittag konfiszierte die Polizei außerdem 19 T-Shirts sowie zwei Transparente des "Sicherheitsdienstes Arische Bruderschaft". Sowohl auf den Bannern, als auch auf den T-Shirts waren zwei gekreuzte Stiehlhandgranaten zu sehen. Dieses Symbol erinnert an ein in der Zeit des Zweiten Weltkrieges von der "SS-Sondereinheit Dirlewanger" getragenes Kennzeichen. Die Einheit, die für ihr grausames und brutales Vorgehen berüchtigt war, wirkte u.a. an der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes mit, bei der in wenigen Wochen ca. 180.000 Menschen getötet wurden.

Im Verlauf des Nachmittags und Abends dokumentierte die Polizei weitere Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des Zeigens des Hitlergrußes. Allein im direkten Umfeld des Festivalgeländes ereigneten sich sechs solcher Fälle. Im Bereich Bahnhofsstraße / August-Bebel-Straße provozierten zudem wiederholt Teilnehmer_innen des rechten Festivals die Teilnehmer_innen des Gegenprotests. Nicht in allen Fällen blieb es bei verbalen Auseinandersetzungen.

Quelle: SUPPORT - Projekt der RAA Sachsen