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Rechte Straftaten bei Schild-und-Schwert-Festival II

Beschreibung

03.11.2018 - Ostritz

Wie schon im April 2018 kam es auch bei der Neuaflage des Schild-und-Schwert-Festivals zu mehreren Straftaten durch Festivalteilnehmer*innen.

In sechs Fällen leitete die Polizei Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. So konfiszierte die Polizei unter anderem T-Shrits und CD's, die an Festivalständen zum Verkauf auslagen und auf denen verbotenen Symbole abgebildet waren. Außerdem beendete sie gegen 2:15 Uhr am Sonntagmorgen, den 4. November, den Auftritt einer Band, da diese einen strafbaren Liedtext vortrug.

Neben besagten Verstößen gegen §86a StGB kam es auch zu einer Körperverletzung. Ein 16-jähriger Jugendlicher wurde am Samstagabend zunächst vor einem Supermarkt beleidigt und erhielt sodann einen Schlag gegen den Hinterkopf.

Darüber hinaus registrierte die Polizei sechs Verstöße gegen das Versammlungs-, drei Verstöße gegen das Waffen- sowie einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Die eingeleiteten Strafverfahren richten sich unter anderem gegen drei Männer im Alter von 21 bis 31 Jahren, die verbotenen Messer bei sich trugen, sowie gegen vier Männer im Alter von 21 bis 37 Jahren, welche auf dem Weg zum Festival Sturmhauben, Tierabwehrspray sowie ein Messer mit sich führten.

Quelle: SUPPORT - Projekt der RAA Sachsen