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07.09.2022 - Ostritz / Dresden
Gericht bestätigt Verbot von "Kampf der Nibelungen" Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" abgewiesen. Das Gericht teilt die Ansicht der Stadt Ostritz, dass bei der beabsichtigt gewesenen Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/urteil-prozess-kampfsport-kampf-nibelungen-neonazi-102.html