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Betrunkener Radfahrer ruft verfassungswidrige Parole

Beschreibung

22.06.2020 - Görlitz

Weil Polizist*innen einem stark alkoholisierten 34-Jährigen die Weiterfahrt mit seinem Fahrrad untersagten, rief der Mann beim Einsteigen in den Streifenwagen eine verfassungswidrige Parole. Zusätzlich zu seiner Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss sich der Mann nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Quelle: SUPPORT - Projekt der RAA Sachsen