Pressemitteilung unseres Trägervereins VVN BdA Sachsen e.V. vom 21.07.2023
„Mit der nun abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen Frag den Staat und der VVN-BdA Sachsen konnten wir erreichen, dass die existenzielle, finanzielle Belastung unserer Vereinigung durch die
drohenden Prozesskosten abgewehrt wurde. FDS wird die gesamten Prozesskosten tragen und wir können nicht genug ausdrücken, wie dankbar wir – im Namen aller unserer Mitglieder in Sachsen – für diese
Entscheidung sind.“ so Silvio Lang, 1. Sprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) im Freistaat Sachsen e.V.. Mit der Zustimmung zur Kooperationsvereinbarung zwischen der VVN-BdA und Frag den Staat (FDS) durch den Landesvorstand der VVN-BdA, die nun erfolgte, ist diese in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass FDS im Rahmen des von ihnen
aufgelegten Programms „GegenRechtsSchutz“ (https://fragdenstaat.de/aktionen/gegenrechtsschutz/), sämtliche
Anwaltskosten der VVN-BdA Sachsen und eventuell entstehende Gerichtskosten und Kostenübernahmen für die Gegenseite im Falle eines entsprechenden Urteils übernimmt. Im Gegenzug übernimmt FDS die
Dokumentation und Berichterstattung über das Verfahren.
Voraus gegangen war eine Klage des Bautzner Unternehmens Hentschke Bau und dessen Geschäftsführer Jörg Drews gegen die VVN-BdA vor dem Landgericht Dresden wegen eines Artikels, in dem auf die Verstrickungen
zwischen Unternehmern und der extremen Rechten in Ostsachsen hingewiesen wurde und der auf dem Blog des Recherchekollektivs „15°Research“ erschien (https://15grad-research.net/2023/03/13/vernetzt-und-etabliert-unternehmerisches-engagement-fuer-die-extreme-rechte-in-ostsachsen/).
Die VVN-BdA Sachsen hat die Trägerschaft für dieses Recherchekollektiv übernommen.
_Lang weiter:_
„Seit dem wir die Klage gegen uns öffentlich gemacht haben, haben wir eine unfassbar große Solidarität erfahren. Bis heute haben uns über 3500 Euro Spenden erreicht – von wenigen Euro bis zu dreistelligen Beträgen
von Einzelpersonen. Für jede dieser Spenden bedanken wir uns ausdrücklich und gleichermaßen, unabhängig von ihrer Höhe. Zudem hat sich auch die Partei DIE LINKE. Sachsen mit uns durch einen Beschluss
des Landesvorstandes solidarisiert und uns zur Unterstützung bis zu 1000 Euro zugesagt.
Diese Spenden werden wir gemäß Ihres Zweckes nutzen, um weitere potentielle Kosten rund um das Verfahren zu tragen. Sollten nach Abschluss des Verfahrens Mittel übrig bleiben, werden wir dann entscheiden, wie wir damit verfahren und diese Entscheidung dann transparent machen.
Die uns entgegengebrachte Solidarität, für die wir uns nicht genug bedanken können, führt zusammen mit der nun abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit FDS dazu, dass wir noch selbstbewusster und mit gestärktem Rücken dem Gerichtsverfahren entgegen sehen. Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist.
Schon heute lässt sich festhalten, dass ein vermeintliches Ziel der Klage nicht erreicht werden wird: die VVN-BdA Sachsen durch ein langwieriges und teures Verfahren zu schwächen und letztlich zum Schweigen zu bringen, wird nicht gelingen! Im Gegenteil: Die Solidarität der Antifaschist*innen aus dem ganzen Bundesgebiet und von FDS führt dazu, dass wir – unabhängig vom juristischen Ausgang des Verfahrens – diesen Angriff überstehen werden.“
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_Zum Stand des Verfahrens:_
_Fristgerecht hat die mit der rechtlichen Vertretung der VVN-BdA Sachsen beauftragte Kanzlei EBS die Klageerwiderung in dieser Woche beim Landgericht Dresden eingereicht. Nunmehr folgt eine Frist von 3 Wochen,
in der die Klägerseite zu dieser Erwiderung Stellung nehmen kann._